Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen  zwischen SCHRÖER CONSULTING einerseits und dem Kunden andererseits. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde oder Vertragspartner damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.


2. Der Vertragsschluss bei sogenannten offenen Seminaren, Schulungen oder Trainings kommt durch die Anmeldung zustande. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde oder Vertragspartner unverzüglich eine Auftragsbestätigung. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von vier Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Zur Teilnahme wird nur zugelassen, wer bei Beginn der Veranstaltung den Rechnungsbetrag vollständig entrichtet hat.

Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn erstatten wir 50 % des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmenden, bei Frauenseminaren zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden. Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erstatten wir das bereits gezahlte Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen. Nimmt ein Teilnehmender die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.


3. Der Vertragsschluss bei Beratungsleistungen oder sogenannten Inhouse-Veranstaltungen  kommt durch unsere Terminzusage oder Auftragsbestätigung zustande. Von uns zugesagte Beratungs-, Trainings-, Coaching-, Seminar- und Schulungstermine gelten ausnahmslos als verbindlich vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene oder stornierte Termine bemühen wir uns um eine Vergabe an Dritte.

Gelingt dies nicht, werden dem Kunden oder Vertragspartner bei einer Stornierung oder Verschiebung bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung durch den Auftraggeber sind 100% des Gesamtbetrages fällig.  Findet ein verschobener Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei uns angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Insbesondere für Einzelcoachings können wir kurzfristige Terminabsagen oft nicht kompensieren. Bis 7 Werktage vor dem Termin sind Absagen kostenfrei. Danach fallen 50 % des Honorars an, ab 48 Stunden vor dem Termin 100 %.

 
4. Unsere Honorare gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich sonstiger Kosten und Abgaben. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden oder Vertragspartner sind ausgeschlossen sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir sind berechtigt, sämtliche uns aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen.


5. Der Kunde oder Vertragspartner wird alle Informationen zu verwendeten Methoden und Verfahren sowie alle zur Leistungserbringung gehörigen Unterlagen und deren Inhalte vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde oder Vertragspartner wird auch seine Mitarbeitender entsprechend verpflichten. An von uns erstellten Konzepten, Analyse- und Ergebnisberichten, Studien, Schulungs-, Trainings- und Seminarunterlagen erhält der Kunde ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Das Copyright bleibt ausnahmslos in unserem Eigentum.


6. Der Inhalt der Trainings, Coachings, Seminare und Schulungen ergibt sich aus der jeweiligen Programmübersicht. Die täglichen Seminarzeiten für die von uns durchgeführten Trainings, Coachings, Seminare und Schulungen umfassen acht Seminarstunden. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.


7. Der Kunde oder Vertragspartner verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass der Kunde alle notwendigen Informationen und dem Stand der Technik entsprechende Tagungs-, Seminar- und Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.


8. Der Kunde oder Vertragspartner wirkt rechtzeitig und in notwendigem Umfang bei der Leistungserbringung durch uns mit. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeitenden während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder durch Dritte abzuwerben.


9. Für die Schadenshaftung wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung gilt, dass wir für eigenes Verschulden sowie das unserer gesetzlichen und vertraglichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie unserer Verrichtungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Der Kunde oder Vertragspartner hat das Verschulden und den Grad des Verschuldens zu beweisen.

Als Lieferant einer Dienstleistung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.


10. Der Kunde oder Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden.


11. Wir sind berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleisten wir weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Vertragspflichten.


12. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Bocholt (Bundesrepublik Deutschland). Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile Bocholt (Bundesrepublik Deutschland) verbindlich vereinbart. Wir sind hier wahlweise auch berechtigt, den Kunden oder Vertragspartner an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand: Mai 2019